Vertragsrecht und AGB

Verträge durchziehen genau wie das Thema Recht unser ganzes Leben. In vielen Fällen werden Verpflichtungen eingegangen, die eine der Parteien zumindest nicht vollständig überschaut.

Dies entspricht zwar im Ansatz dem Grundsatz der Privatautonomie, wonach die Parteien frei in der Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse sind. Trotzdem kann es zu erheblichen Nachteilen für eine Partei kommen, die je nach Laufzeit des Vertrags auch lange in die Zukunft wirken. Daher sollten Verträge vor der Unterzeichnung von einem Fachmann auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Gerne entwerfe ich für Sie auch passende und maßgeschneiderte Verträge. Dabei liegen meine Schwerpunkte im Zivilrecht bei Werk- und Lieferverträgen im IT- Bereich und im Arbeitsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Des weiteren entwerfe und überprüfe ich für meine Mandanten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), die jeweils auf die Bedürfnisse der Branche und des Unternehmens angepasst werden. AGBs sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Geschäftsbedigungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gerne pflege ich auch Ihre AGBs, da sich die Gesetzeslage und die Rechtsprechung zu diesem Thema laufend ändert. Gültige AGBs sind bei einer unternehmerischen Tätigkeit sehr wichtig, da diese in einer Vielzahl von Fällen für Rechtssicherheit für den Verwender und den Kunden sorgen. Es handelt sich gleichzeitig auch um ein heikles Thema, da die Verwendung und Gültigkeit von AGBs gesetzlich eingeschränkt ist. Im Zweifel gehen Fehler zu Lasten des Verwenders, deswegen empfiehlt sich eine professionelle Erstellung und Pflege.

Eingangsbereich der Kanzlei

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