Erbrecht
Im Erbrecht geht es um die Vermögensübertragung von einer Generation auf die nächste. Dies kann im Wege der gesetzlichen oder der gewillkürten Erbfolge geschehen.
In jedem Fall sollte vor einer Testamentsrrichtung oder der Errichtung eines Vermächtnisses ein Fachmann konsultiert werden, um die Verfügung von Todes wegen auf ihre Gültigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen. Es besteht ein hohes Risiko, daß die Erwartungen des Erblassers nicht eintreten oder daß es durch die gesetzliche Erbfolge zu Nachteilen für die Erben kommt. Eine gewillkürte Erbfolge ist im Prinzip jedem zu empfehlen, da sie den eindeutigen Willen des Erblassers trifft und bei einer professionellen Beratung auch nur die Folgen entfaltet, die sie entfalten soll. Die gesetzliche Erbfolge stellt zwar den bequemeren Weg dar, ist aber nur der Kompromiß, den eine generelle, gesetzliche Regel treffen kann.
Zum Thema Erbrecht gehört auch die Vermögensübertragung auf dem Schenkungswege, um steuerliche Freiräume auszuschöpfen. Hier besteht ein großer Gestaltungsspielraum, den man frühzeitig ausnutzen sollte.