Arbeitsrecht

Gewappnet durch einen Fachanwaltskurs berate ich Sie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Im individuellen Arbeitsrecht betreue ich sowohl Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.

Hier sind viele Fragestellungen zu beachten, die einer qualifizierten Beratung bedürfen:

Als Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer

Im kollektivrechtlichen Bereich betreue ich Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Das BetrVG umfasst vielfältige Regelungen, die das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat regeln. Hier gilt es auch unter Anwendung der einschlägigen Rechsprechung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen beiden Parteien herzustellen.

Sitz der Kanzlei

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