Kostentransparenz

Die Abrechnung der anwaltlichen Leistungen erfolgt in vielen Bereichen seit dem 1.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Danach sind in Angelegenheiten vor Zivil-, Arbeits- und Finanzgerichten Festgebühren vorgesehen. Diese Gebühren werden aus zwei Faktoren, dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit, gebildet. Für Beratungen und die Erstellung von Rechsgutachten sind keine gesetzlich festgeschriebenen Gebühren vorgesehen. Hier werde ich nach Abschluß einer Honorarvereinbarung für sie tätig. Vor der endgültigen Erteilung eines Auftrages erstelle ich Ihnen gerne einen „Kostenvoranschlag“ und kläre Sie über die Gebühren nach dem RVG oder anfallende Honorare auf, damit Sie einen Überblick über den finanziellen Umfang des Auftrages haben.

Zur ersten Orientierung finden Sie hier einen Kostenrechner für Gerichtsverfahren in Zivilsachen:

Eingang der Kanzlei

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